Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE durch Apotheken
Die FDA FragDieApotheke GmbH, Nordstraße 102 D, 52353 Düren (Nachfolgend „FDA“ oder „Wir“) freut sich, eine Plattform anzubieten, die Sie als Apothekeninhaber oder Apothekeninhaberin mit Sitz in Deutschland (Nachfolgend „Partner“) in Ihre Webseiten und Apps einbinden können.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Webseiten frag-die-apotheke.de und apotheken-contactcenter.de und deren Unterseiten sowie für sämtliche Dienstleistungen von FDA gegenüber dem Partner, die auf anderem Wege (z.B. E-Mail, schriftlich oder (fern)mündlich) angeboten bzw. vereinbart werden. Mit der Buchung eines Angebotes zu der Plattform FRAG DIE APOTHEKE erkennt der Partner diese AGB als verbindlich an.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Geltungsbereich und Definitionen
a)FDA bietet unter der Domain frag-die-apotheke.de sowie auch den gegebenenfalls zugehörigen Sub-Domains, Widgets, mobilen Apps und Einbettungen im Rahmen von Drittseiten eine dialogbasierte Gesundheitsplattform (Nachfolgend „Plattform“) an.
b) Kernbestandteil unseres Leistungsangebotes ist die Vermittlung qualifizierter Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Hierzu bieten wir Endkunden (Nachfolgend „Nutzer“) die Möglichkeit zur dialogbasierten und rein digital gestützten Kontaktaufnahme mit qualifizierten Apothekerinnen und Apothekern, die an unser Netzwerk angeschlossen sind. Diese Fragen werden durch die angeschlossenen Expertinnen und Experten fachkundig beantwortet. Schließlich erhalten Nutzer die Möglichkeit, die Bestellung der von ihnen benötigten Medikamente oder anderer apothekenüblicher Produkte und Leistungen bequem über unsere Plattform abzuwickeln. Hierzu leiten wir die Bestellung jeweils an die von dem Nutzer ausgewählte Apotheke oder sonstige medizinische Anbieter weiter und die Nutzer erhalten Ihre Bestellung bequem nach Hause (click & delivery) oder können Sie beim Leistungserbringer abholen (click & collect).
c) Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit Apotheken mit Sitz in Deutschland. Ein Apotheke ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
d) Der Vertrag über die in der Beratung empfohlenen Produkte und Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Apotheker und dem Nutzer zustande; FDA wird ausdrücklich nicht Vertragspartei.
e) Im Verhältnis zu FDA wird mit dem Partner ein Nutzungsvertrag über die Plattform geschlossen.
f) Von diesen AGB abweichende Regelungen und Geschäftsbedingungen des Partners finden nur dann Anwendung für das Vertragsverhältnis zwischen FDA und dem Partner, soweit FDA diese schriftlich oder in Textform bestätigt.
Leistungsumfang der FDA für die Partner
a) Beratungs- und Integrationsleistungen
Die Leistungen von FDA gegenüber dem Partner bestehen insbesondere in der Bereitstellung der Beratungsdienstleistung in Form eines Widgets zur Integration in die eigene Website oder App des Partners
Je nach gebuchtem Leistungspaket können die weiteren Leistungen hinzugebucht werden.
- Bereitstellung eines anpassbaren Widgets, das in Design und Text individualisiert werden kann.
- Möglichkeit, das Widget während der Öffnungszeiten oder zu definierten Zeiten zu aktivieren oder deaktivieren.
- Direkte Übergabe von Produktempfehlungen in kompatible Apotheken-Webshops.
FDA liefert dem Partner die Möglichkeit, Produktempfehlungen direkt in seinen Apotheken Web-Shop zu übergeben. Die technischen Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und der Partner erkennt an, dass dies nicht mit allen Web-Shops umzusetzen ist. Eine aktuelle Liste der kompatiblen Shop-Systeme kann unter apotheken-contactcenter.de eingesehen werden.
b) Daten und Berichte
FDA liefert dem Partner anonymisierte Consumer Insights. Hierzu gehören u.a. Chat-Transkripte und Klickzahlen. In der Regel findet die Bereitstellung monatlich nach Fertigstellung der Datensätze statt.
c) Beratungs-Chats
FDA stellt den Partnern im Zusammenhang mit der Erstbuchung ein inkludiertes Kontingent an Beratungs-Chats zur Verfügung. Ein Beratungs-Chat entspricht dabei einem gestarteten Chat im bereitgestellten Widget. Die Größe des bereitgestellten Kontingents ist abhängig vom gebuchten Paket und kann unter apotheken-contactcenter.de eingesehen werden. Dieses inkludierte Kontingent an Beratungs-Chats kann flexibel über 12 Monate verbraucht werden. Nach 12 Monaten verfallen noch vorhandene Beratungs-Chats.
d) Prepaid-Pakete
Partner können im Sinne eines Prepaid-Angebotes weitere Beratungs-Chats erwerben und Ihrem Konto gutschreiben. Hierfür stellt FDA unterschiedliche Prepaid-Pakete zur Verfügung. Die über ein Prepaid-Paket gebuchten Beratungs-Chats können flexibel über 12 Monate abgerufen werden. Nach 12 Monaten verfällt das Guthaben an noch vorhandenen Beratungs-Chats.
e) Neukunden und Bestandskunden
Das inkludierte Kontingent an Beratungs-Chats steht ausschließlich Neukunden zur Verfügung, die in den vergangenen 12 Monaten kein Leistungsangebot von FDA in Anspruch genommen haben.
Eine Kündigung und unmittelbarer Neuabschluss eines Leistungsangebotes beinhaltet kein erneutes inkludiertes Kontingent an Beratungs-Chats.
f) Verfügbare Pakete
Je nach gebuchtem Leistungspaket stehen dem Partner unterschiedliche Funktionsumfänge zur Verfügung. Das Grundkontingent an Beratungs-Chats sowie die enthaltenen, oben beschriebenen Leistungen, können sich deutlich unterscheiden.
g) Support
FDA bietet dem Partner technischen Support bei der Implementierung und Nutzung der Plattform an. Details zu den Supportleistungen und Reaktionszeiten sind in den jeweiligen Paketen definiert.
3. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch die Buchung eines Leistungspakets auf apotheken-contactcenter.de zustande. Der Partner wählt dabei das gewünschte Paket aus und akzeptiert diese AGB. Mit Abschluss der Buchung tritt der Nutzungsvertrag in Kraft.
b) Der Partner darf das FDA-Widget nur im Rahmen eines gültigen Vertragsverhältnisses in eigene Webseiten integrieren. Die Nutzung ist auf die im Vertrag angegebenen Domains und Kanäle beschränkt. Bei der Einbindung auf zusätzlichen Webseiten oder Kanälen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FDA.
c) Im Angebot ist geregelt in wie viele unterschiedliche Markenkanäle das Widget eingebunden werden darf. Die URLs müssen im Vorfeld an FDA übermittelt werden.
Sollte der Partner das Widget darüber hinaus in weiteren Domains einbinden wollen, muss dies im Vorfeld mit FDA abgestimmt werden.
d) Im Angebot ist geregelt, wie viele Chat-Beratungen mit der Buchung inkludiert sind. FDA informiert den Partner rechtzeitig, bevor diese Anzahl erreicht ist und in Kürze überschritten wird. Der Partner kann durch Buchung eines Prepaid-Paketes neue Chat-Beratungen seinem Konto hinzufügen.
Sollte er dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail-Aufforderung nicht tun, kann FDA die Beratung über die Drittkanäle des Partners einstellen bis eine Aufladung des Guthabens erfolgt ist.
4. Gebühren
a) Der Partner zahlt an FDA eine Gebühr für die Nutzung der Plattform. Die Höhe der Gebühren und der Turnus der Zahlung (z.B. einmalig oder monatlich) richtet sich nach den Vereinbarungen im individuellen Angebot.
b) Alle Gebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
c) Einmalig anfallende Gebühren, wie Einrichtungsgebühren oder individuelle Entwicklungen, sind sofort zur Zahlung fällig. Monatliche Gebühren werden als Vorschussleistungen zu Beginn der Vertragslaufzeit für die gesamte Vertragslaufzeit fällig.
Die Zahlung erfolgt direkt mit der Buchung per Kreditkarte oder einer anderen angebotenen Zahlungsart.
d) FDA stellt dem Partner die angefallenen Gebühren in dem vereinbarten Turnus in Rechnung. Die Rechnung wird dem Partner an die angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt.
5. Verfügbarkeit
a) Die Verfügbarkeit der Plattform für den Partner kann von FDA aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten.
b) Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für FDA absehbar oder planbar ist, wird FDA den Partner rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Partners dabei angemessen berücksichtigen.
c) Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit wird FDA die Partner in geeigneter Form informieren.
6. Rechte und Pflichten des Partners
a) Der Partner hat ausdrücklich keinen Einfluss auf die pharmazeutische Beratung unserer Apotheker. Partner können FDA Schulungen und Produktinformationen zur Verfügung stellen, um unseren Experten gezielte Informationen zukommen zu lassen. Wenn die Empfehlungen von Produkten des Partners pharmazeutisch sinnvoll sind und dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen, werden unsere Experten ihre Empfehlung bevorzugt auf diese Produkte anpassen.
b) Die Platzierung von Werbung oder Angeboten zählt ausdrücklich nicht zum Leistungsangebot von FDA.
7. Laufzeit und Kündigung
a)Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Paket. In der Regel beträgt die Laufzeit 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung der Leistungen von Dritten (z.B. Google) oder ein geänderter Stand der Technik einer Erbringung der vertraglichen Leistungen von FDA bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit entgegenstehen.
8. Datenschutz
Für die DSGVO-konforme Nutzung unserer Plattform ist es erforderlich, dass der Partner seine Datenschutzerklärung anpasst. FDA erhebt personenbezogene Daten und setzt Cookies, um seine Dienstleistung gewährleisten zu können. Die Hinweise zum Datenschutz von FDA finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von FDA auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
a) bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
d) wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von FDA zurückzuführen ist;
e) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. a lit. iii) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden, wobei die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt ist, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre;
f) Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. a und Abs. b gelten sinngemäß auch für FDA‘s Mitarbeiter und Beauftragte;
g) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt;
h) Eine über die vorgenannte hinausgehende Haftung besteht nicht;
i) Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr;
j) FDA haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen einem Partner und dem Nutzer oder in dessen Zusammenhang ergeben;
k) FDA haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Netzen, Leitungen, Diensten oder Rechnern von Dritten, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen sowie für unverschuldete Stromausfälle und sonstige Fälle höherer Gewalt.
10. Schlussbestimmungen
a) Es gilt deutsches Recht.
b) Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
c) Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
e) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
f) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
Stand: 09|2024